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Produkt zum Begriff Nachlass:


  • Gedichte aus dem Nachlass (Lavant, Christine)
    Gedichte aus dem Nachlass (Lavant, Christine)

    Gedichte aus dem Nachlass , Fast 500, größtenteils unbekannte Gedichte von Christine Lavant. Eine unvergleichliche Entdeckung. »Wer das, was er schreiben muss, zurückhält, ist vielleicht wie ein Weib, das seine Kinder vergräbt aus Angst, sie könnten dem lieben Nachbarn nicht gefallen«, stellte Christine Lavant fest. Die Kärntner Dichterin schrieb zeitlebens ca. 1.800 Gedichte. Nur gut ein Drittel davon hat Lavant auch veröffentlicht. Inhaltlich kühnere, formal riskantere Gedichte hielt sie zunächst zurück, und nach der Veröffentlichung ihres dritten großen Gedichtbandes »Der Pfauenschrei« (1962), als ihre dichterische Stimme nahezu verstummt war, wollte sie von Veröffentlichung nichts mehr wissen. Viele Gedichte aus dem Nachlass zeigen ungeschützt und zugänglich, wo Lavants bildgewaltige Dichtung ihren Ausgang nimmt. Es ist eine Lyrik, von der Monika Rinck sagt, sie sei »die ungeheure Transformation von Schmerz und Leid in ein großes, kraftvolles und zuweilen immens komisches Werk«. Der dritte Band der vierbändigen Werkausgabe enthält eine Auswahl aus den nachgelassenen Gedichten aus allen Schaffensperioden, darunter auch das lange Zeit verschollene, erst kürzlich wieder entdeckte Erstlingswerk »Die Nacht an den Tag«, das 1948 zwar gesetzt, aber nie gedruckt wurde. Drei Viertel der hier versammelten Gedichte sind Erstveröffentlichungen, die übrigen wurden zuvor in diversen Nachlasspublikationen publiziert. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 201703, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Christine Lavant: Werke in vier Bänden#3#, Autoren: Lavant, Christine, Redaktion: Moser, Doris~Hafner, Fabjan~Amann, Klaus, Seitenzahl/Blattzahl: 649, Keyword: 20. Jahrhundert; Die Nacht an den Tag; Edition; Erstveröffentlichung; Erzählungen; Frau; Kärnten; Literatur; Lyrik; Lyrikerin; Nachlass; Nachlasspublikation; Roman; Österreich, Fachschema: Deutsche Belletristik / Lyrik, Thema: Eintauchen, Warengruppe: HC/Belletristik/Lyrik/Dramatik/Essays, Fachkategorie: Einzelne Dichter, Thema: Entspannen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Wallstein Verlag GmbH, Verlag: Wallstein Verlag GmbH, Verlag: Wallstein, Länge: 195, Breite: 129, Höhe: 40, Gewicht: 683, Produktform: Gebunden, Genre: Belletristik, Genre: Belletristik, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1166538

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    Wer Immobilieneigentum besitzt, kennt sicherlich die Sorge, dass das Eigentum durch Naturgewalten oder andere Einflüsse zerstört werden könnte. Diese Sorge ist aber keine neue. An bayerischen Höfen liest man heute noch den Wunsch nach Unversehrtheit von Haus und Hof: »O heiliger Sankt Florian, verschon' mein Haus, zünd' andre an.« Mit den Folgen des Klimawandels nehmen solche Sorgen für viele zu.

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  • Ist Skonto ein Nachlass?

    Ist Skonto ein Nachlass? Skonto ist ein Preisnachlass, der gewährt wird, wenn eine Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. Im Gegensatz zum Rabatt, der vor dem Kauf gewährt wird, wird Skonto nachträglich abgezogen. Skonto dient als Anreiz für schnelle Zahlungen und kann daher als eine Art Nachlass betrachtet werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Skonto nur unter bestimmten Bedingungen gewährt wird und nicht in allen Fällen verfügbar ist.

  • Wer verwaltet den Nachlass?

    Wer verwaltet den Nachlass hängt davon ab, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat. Wenn ein Testament vorhanden ist, wird in der Regel ein Testamentsvollstrecker benannt, der den Nachlass gemäß den Anweisungen im Testament verwaltet. Wenn kein Testament vorhanden ist, wird ein Nachlassverwalter bestellt, der die Aufgabe hat, den Nachlass zu verwalten und zu verteilen. In einigen Fällen kann auch ein Nachlassgericht die Verwaltung des Nachlasses übernehmen, insbesondere wenn es Streitigkeiten oder Unklarheiten gibt. Letztendlich liegt es am Gericht, einen geeigneten Verwalter für den Nachlass zu bestimmen.

  • Wer regelt meinen Nachlass?

    Dein Nachlass wird in der Regel durch dein Testament geregelt. In diesem Dokument legst du fest, wer deine Erben sind und wie dein Vermögen aufgeteilt werden soll. Wenn du kein Testament hinterlässt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die vorgibt, wer deine nächsten Angehörigen sind und wie dein Nachlass aufgeteilt wird. Es ist wichtig, frühzeitig über die Regelung deines Nachlasses nachzudenken und gegebenenfalls ein Testament zu erstellen, um sicherzustellen, dass deine Wünsche respektiert werden. Falls du Fragen hast oder Unterstützung benötigst, kannst du dich an einen Notar oder Anwalt für Erbrecht wenden. Wer regelt deinen Nachlass, liegt also letztendlich in deiner eigenen Verantwortung.

  • Wer verteilt den Nachlass?

    "Wer verteilt den Nachlass?" ist eine wichtige Frage, die sich stellt, wenn eine Person verstirbt und Vermögenswerte hinterlässt. In den meisten Fällen wird der Nachlass gemäß dem letzten Willen des Verstorbenen verteilt. Falls kein Testament vorhanden ist, wird das Vermögen gemäß den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes aufgeteilt. Oft wird ein Nachlassverwalter oder ein Testamentsvollstrecker ernannt, um den Verteilungsprozess zu überwachen und sicherzustellen, dass die Wünsche des Verstorbenen respektiert werden. Es ist ratsam, im Voraus eine klare Regelung für die Verteilung des Nachlasses zu treffen, um Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen zu vermeiden.

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  • Miete
    Miete

    Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Wer darf Nachlass regeln?

    In Deutschland darf grundsätzlich jeder Erwachsene seinen eigenen Nachlass regeln, indem er ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzt. Auch Ehepartner können gemeinsam ein Testament verfassen. Wenn jemand ohne Testament verstirbt, greift die gesetzliche Erbfolge, die vorgibt, wer die Erben sind. In manchen Fällen kann auch ein Nachlassgericht eingeschaltet werden, um den Nachlass zu regeln, insbesondere wenn es Streitigkeiten unter den Erben gibt. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema Nachlassregelung auseinanderzusetzen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

  • Welche Schenkungen gehören zum Nachlass?

    Welche Schenkungen gehören zum Nachlass? Schenkungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers getätigt wurden, können zum Nachlass gehören. Dies betrifft insbesondere Schenkungen, die als Voraus auf den Erbteil angerechnet werden sollen. Auch Schenkungen, die unter einer Auflage oder Bedingung erfolgt sind, können zum Nachlass gehören. Es ist wichtig zu prüfen, ob die Schenkungen wirksam waren und ob sie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen erfolgt sind. Letztendlich entscheidet das zuständige Nachlassgericht über die Einbeziehung von Schenkungen in den Nachlass.

  • Werden beerdigungskosten vom Nachlass abgezogen?

    Ja, in der Regel werden die Beerdigungskosten vom Nachlass abgezogen, bevor das restliche Vermögen unter den Erben aufgeteilt wird. Die Beerdigungskosten haben in der Regel Vorrang vor anderen Schulden des Verstorbenen. Es ist wichtig, dass die Kosten angemessen und nachvollziehbar sind, um vom Nachlass abgezogen zu werden. Falls der Nachlass nicht ausreicht, um die Beerdigungskosten zu decken, können die nächsten Angehörigen zur Kostentragung herangezogen werden. Es empfiehlt sich, im Vorfeld eine Bestattungsvorsorge zu treffen, um sicherzustellen, dass die Beerdigungskosten gedeckt sind.

  • Was gehört in den Nachlass?

    Was gehört in den Nachlass? Beim Tod einer Person gehören alle Vermögenswerte, Schulden, Immobilien, Wertgegenstände und persönliche Besitztümer zum Nachlass. Dazu zählen auch Konten, Versicherungen, Rentenansprüche und geistiges Eigentum. Es ist wichtig, dass der Nachlass ordnungsgemäß verwaltet und verteilt wird, um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Ein Testament kann dabei helfen, den letzten Willen des Verstorbenen klar festzuhalten und die Verteilung des Nachlasses zu regeln. Es ist ratsam, rechtzeitig Vorsorge zu treffen und einen Nachlassplan zu erstellen, um sicherzustellen, dass der Nachlass im Sinne des Verstorbenen geregelt wird.

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